AGB

Allgemeine ​Geschäftsbedingungen der KONRAD WEINHUBER DESIGN GmbH, München

in der Fassung vom 23.03.2020


WICHTIGE HINWEISE BEI LIEFERUNG: Grundsätzlich ist die Ware bei Anlieferung auszupacken und zu überprüfen. Bei Beschädigung der Ware ist die Annahme grundsätzlich zu verweigern. Sichtbare Transportschäden müssen uns innerhalb von 4 Tagen gemeldet werden. Nachträglich gemeldete sichtbare Schäden können wir nicht mehr akzeptieren.


1. Allgemeiner Geltungsbereich, Schriftformerfordernis, Eigentums- und Urheberrechte


1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.


1.2. Alle zwischen dem Kunden und uns getroffenen Vereinbarungen sind im Kaufvertrag, in diesen Bedingungen sowie der Auftragsbestätigung schriftlich niedergelegt. Nebenabreden bedürfen stets unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für etwaige Zusagen, Zusicherungen oder Erklärungen unserer Erfüllungsgehilfen.


1.3. Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich vereinbart.


1.4. An Kostenvoranschlägen, Abbildungen und allen sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten auch nach Abschluss des Vertrages nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind uns auf unser erstes Anfordern zurückzugeben.


2. Angebote, Aufträge, Auftragsannahme, Konstruktionsänderungen, Ersatzteile, Montageanleitungen


2.1. An unsere Angebote halten wir uns 30 Tage gebunden. Bei Bestellungen auf elektronischem Wege stellt die Zugangsbestätigung keine Annahme dar.


2.2. Angaben in Unterlagen und Katalogen sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Konstruktionsänderungen behalten wir uns jederzeit vor.


2.3. Wir sind berechtigt, bestellte Artikel die nicht lieferbar sind, in einer anderen Ausführung zu liefern, wenn dies dem mutmaßlichen Willen des Kunden entspricht. Änderungen behalten wir uns auch nach Versand der Auftragsbestätigung vor, soweit dadurch Qualität, Güte, Funktion, Preis oder Lieferzeit nicht beeinträchtigt werden.


2.4. Montageanleitungen dienen der Information des Kunden. Sie basieren auf dem jeweils aktuellen Erkenntnisstand und sind unverbindlich. Sie begründen insbesondere kein vertragliches Rechtsverhältnis sowie Nebenpflichten aus dem Kaufvertrag. Insbesondere entbinden sie den Kunden nicht davon, die Produkte auf die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung zu prüfen.


2.5. Wir gewährleisten für die Dauer von fünf Jahren ab Auslieferung die Verfügbarkeit aller Ersatzteile. Die Lieferung erfolgt zu den jeweils gültigen Ersatzteilpreisen zuzüglich Versand und Verpackungskosten.


3. Preise, Versand- und Verpackungskosten, Preisänderungen


3.1. Die in Katalogen und sonstigen Unterlagen angegebenen Preise sind freibleibend. An Angebotspreise halten wir uns 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden.


3.2. Sämtliche Preise verstehen sich „ab Lager München zuzüglich Versand- und Verpackungskosten“. Wir behalten uns vor, mit Versandkostenpauschalen zu arbeiten. Ab einem Warenwert von 500 Euro liefern wir in Deutschland versandkostenfrei.


3.3. Ist der Kunde Kaufmann, so behalten wir uns für den Fall der Erhöhung unserer Gestehungskosten das Recht vor, diese Preiserhöhung in angemessenen Form weiter zu berechnen, soweit zwischen Liefertermin und Vertragsabschluß mehr als vier Monate liegen.


4. Erfüllungsort, Gefahrübergang, Versicherung


4.1. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist der Erfüllungsort für beide Seiten der Sitz unserer Gesellschaft.


4.2. Soweit der Kunde Kaufmann ist, geht die Gefahr mit Verlassen unseres Lagers bzw. der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe an den Kunden über. Dem steht der Eintritt des Annahmeverzugs gleich.


4.3. Auf Wunsch des Kunden und auf seine Kosten versichern wir die Ware bei der Versendung gegen Transport-, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden.


5. Lieferung, Teillieferung, Lieferfristen, Abnahme, Nichterfüllung, Rücktritt


5.1. Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, soweit die Verbindlichkeit nicht ausdrücklich bestätigt wurde.


5.2. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Wir sind auch zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt.


5.3. Kommt der Kunden in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, nach Setzen einer Nachfrist von sieben Tagen entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.


5.4. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Stornierung, Annahmeverzug oder Warenrücknahme berechnen wir 20 % der Auftragssumme ohne Abzüge. Die Geltendmachung eines höheren Schadens behalten wir uns vor.


5.5. Höhere Gewalt berechtigt uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird dadurch die Durchführung des Vertrags für eine der Parteien dadurch unzumutbar, so kann sie nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen sonstige unvorhergesehene Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dies gilt auch für Betriebsstörungen bei Zulieferern.


5.6. Weiterhin sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine Auslieferung aufgrund technischer Probleme nicht ratsam oder möglich ist.


6. Gewährleistung, Mängelrüge, Reklamationen


6.1. Beanstandungen können nur innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware anerkannt werden. Voraussetzung für eine Reklamationsbearbeitung ist, dass die Ware im Originalkarton und unter Beifügung der Originalrechnung an uns zurückgegeben wird. Beanstandungen hinsichtlich der Stückzahl werden nur berücksichtigt, wenn sie bei Anlieferung dem Transportunternehmen angezeigt und von dort schriftlich bestätigt werden. Bei fehlender oder nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen die Gewährleistungsrechte.


6.2. Sichtbare Mängel bzw. Transportschäden sind uns sofort zu melden, späetstens jedoch 4 Tage nach Empfang der Ware, unter Beifügung einer Tatbestandsaufnahme. Spätere Schadensmeldungen können nicht mehr anerkannt werden. Die gelieferte Ware ist unverzüglich in Anwesenheit des Anlieferers zu kontrollieren, Transportschäden sind von ihm zu bescheinigen. Spätere Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Mängel bei Ankunft der Ware nicht ersichtlich waren (versteckte Mängel).


6.3. Kaufleuten stehen Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn sie der ihnen obliegenden Untersuchungs- und Rügepflicht nachgekommen sind. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden konnten, sind unverzüglich nach bekannt werden schriftlich mitzuteilen.


6.4. Ist der Kunde Kaufmann, so leisten wir für Mängel nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir können die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden und eine andere Lösung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.


6.5. Scheitert die Nachbesserung, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei geringfügigen Mängeln, geringfügiger Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit oder bei Sonderanfertigungen steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.


6.6. Wählt der Kunde Rücktritt vom Vertrag, steht ihm kein Schadensersatzanspruch zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, verbleibt die gelieferte Ware beim Kunden; der Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache.


6.7. Die Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre ab Lieferdatum. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Verschleißteile (Leuchtmittel). Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare und zumutbare Abweichungen der Qualität, Maße, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Designs können nicht beanstandet werden. Für die Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich unsere Produktbeschreibung als vereinbart.


6.7. Die Gewährleistung setzt voraus, dass die Ware sachgemäß behandelt sowie fachgerecht montiert und in Betrieb genommen worden ist. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Nachbesserungen, Veränderungen, Bearbeitungen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen sämtliche Mängelansprüche. Soweit der Kauf über den Fachhandel abgewickelt wurde, können Gewährleistungsansprüche ausschließlich über den Fachhandel an uns herangetragen werden.


7. Fernabsatz mit Verbrauern, Widerrufsrecht, Rückgaberecht


7.1. Ist der Kunde Verbraucher und hat er mit uns im Wege des Fernabsatzes kontrahiert, hat er das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde, soweit die gelieferte Ware der bestellten entspricht.


7.2. Der Kunde muss die Ware sofort nach Erhalt sorgsam prüfen. Einen Wertverlust, der durch die Nutzung über den reinen Prüfungszweck hinaus entsteht, hat der Kunde zu tragen.


8. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Verrechnung, Zurückbehaltungsrecht


8.1. Rechnungen werden in EURO erstellt. Diese sind innerhalb 10 Tagen bzw. per Lastschrit mit 2% Skonto oder in 30 Tagen unverzüglich ohne Abzüge zahlbar.


8.2. Die Belieferung von Neu- sowie Auslandskunden erfolgt ausschließlich gegen Vorauskasse unter Gewährung von 2% Skonto. Fremdentgelte bei Auslandszahlungen gehen zu Lasten des Kunden.


8.3. Wir behalten uns das Recht vor, Zahlungsbedingungen nachträglich zu ändern oder die Lieferung abzulehnen, wenn uns Umstände bekannt werden, die eine geordnete Abwicklung der Zahlung nicht erwarten lassen.


8.4. Zahlungen haben grundsätzlich bar, per Überweisung zu erfolgen. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.


8.5. Es obliegt uns, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann die Zinsen und erst dann auf die Hauptforderung anzurechnen. Über die Art der Verrechnung informieren wir den Kunden.


8.6. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch bei geltend gemachten Mängelrügen oder Gegenansprüche nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer nur wegen Ansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis berechtigt.


9. Verzug, Verzugskosten


9.1. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, ab Eintritt des Verzuges Zinsen in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz der EZB als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens ist zulässig.


9.2. Fällige Forderungen entheben uns von der Lieferverpflichtung so lange, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Es steht uns frei, all unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.


9.3. Zu den Verzugskosten gehören auch die Kosten der Rechtsverfolgung sowie die Mahnaufwendungen.


10. Eigentumsvorbehalt


10.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.


10.2. Bei Verträgen mit Kaufleuten behalten wir uns das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Das gilt auch, wenn die Forderungen in laufende Rechnung aufgenommen und saldiert wurde. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware den Saldo um mehr als 20 %, so erklären wir auf Verlangen des Kunden Freigabe der Sicherheiten in der übersteigenden Höhe. Die Freigabeerklärung bedarf der Schriftform.


10.3. Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit schriftlich Auskunft über den Bestand der Vorbehaltsware zu geben und diese pfleglich zu behandeln.


10.4. Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit an Dritte übereignen. Über Beschädigung, Vernichtung, Pfändung, Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen Dritter hinsichtlich der Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Bei Zugriffen Dritter, hat er unverzüglich schriftlich auf unser Eigentum hinzuweisen. Der Kunde haftet, soweit uns durch die Sicherung unserer Rechte gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten entstehen.


10.5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (z.B. Zahlungsverzug), vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzuverlangen. Dies gilt auch, wenn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Nach erklärtem Rücktritt sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware ohne weitere Fristsetzung abzuholen und zu diesem Zweck den Verwahrort zu betreten. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf alle Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen könnten.


10.6. Zur Weiterveräußerung und -verarbeitung der Vorbehaltsware ist der Kunde im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung berechtigt. Er hat sich dem Dritten gegenüber das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vorzubehalten. Der Kunde tritt bereits heute die ihm aus der Veräußerung zustehende Forderung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware sowie den Herausgabeanspruch sicherheitshalber an uns ab. Das gilt auch für aus sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung, etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderungen.


10.7. Wir ermächtigt den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.


10.8. Eine Ermächtigung zur Weiterveräußerung entfällt mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden. Für diesen Fall ist der Kunde verpflichtet, uns alle ihm Dritten gegenüber zustehenden Forderungen aus verlängertem Eigentumsvorbehalt unverzüglich offen zu legen und die Abtretung gegenüber diesen Dritten anzuzeigen.


11. Haftung, Schadensersatz, Haftungsbeschränkungen


11.1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.


11.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für Fahrlässigkeit bis maximal zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, auf ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie aus sonstigen mittelbaren oder Folgeschäden können nur verlangt werden, wenn ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal gerade bezweckt, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.


11.3. Die Haftungsbeschränkungen und- ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Dritter.


11.4. Dies Regelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen. Für Montagefehler Dritter haften wir nicht.


11.5. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren zwei Jahre ab Lieferdatum.


11.6. Die Gewährleistungspflicht für Sach- oder Personenschäden ist auf die Deckungssumme unserer Versicherung beschränkt. Auf Verlangen gewähren wir jedem Kunden jederzeit Einblick in die Versicherungspolice. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.


12. Datenschutz

Entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz wird darauf hingewiesen, daß personenbezogene Daten zum Zweck einer ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet werden. Nach §§ 26 Abs. 1, 34 Abs. 1 und 43 Abs. 4 BDSG ist der Kunde von der ersten Speicherung bzw. Übermittlung in Kenntnis zu setzen, was auf diesem Wege geschieht. Weitere Benachrichtigungen erfolgen nicht.


13. Produktkennzeichnung, Bezug


13.1. Jede Bearbeitung, Veränderung und/oder Kennzeichnung eines unserer Produkte, die den Anschein erwecken könnte, es handele sich um ein Erzeugnis des Kunden, ist unzulässig.


13.2. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Ware ausschließlich in den Geschäften/Filialen zu veräußern, für die die Ware bestellt wurde. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde mit Abschluss des Kaufvertrages, Waren der Konrad Weinhuber Design GmbH ausschließlich von dieser zu erwerben.


13.3. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 1/2 ist eine von uns nach billigem Ermessen festzusetzende angemessene Vertragsstrafe, mindestens jedoch in Höhe von EUR 2.500,00, zu zahlen. Unterlassungsansprüche bleiben von einer Zahlung unberührt.


14. Rechtsanwendung, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel, Sonstiges


14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.


14.2. Gerichtsstand aus allen sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das jeweils für den Sitz unserer Gesellschaft zuständige Gericht.


14.3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Klauseln hiervon nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am ehesten entspricht.


14.4. Für Auslegungsfragen fremdsprachiger Übersetzungen ist die deutsche Fassung verbindlich.